Stark Consult

Sicherheitsrichtlinie

Als Finanzdienstleister verarbeiten wir vertrauliche Unternehmens- und Personendaten. Diese Richtlinie beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, mit denen wir Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit unserer Systeme sicherstellen.

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für diese Website, unsere internen Arbeitsmittel sowie alle Systeme, in denen Mandats- und Anfragedaten verarbeitet werden.

2. Vertraulichkeit

Alle für uns tätigen Personen sind schriftlich zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet; diese Pflicht gilt über das Ende der Tätigkeit hinaus.

Der Zugriff auf Mandatsdaten erfolgt strikt nach dem Prinzip der geringsten Rechte (Need-to-know) und wird regelmäßig überprüft.

3. Verschlüsselung

Datenübertragungen erfolgen ausschließlich transportverschlüsselt (TLS 1.2 oder höher). Ruhende Daten werden auf verschlüsselten Datenträgern bzw. in verschlüsselten Datenbanken gespeichert.

Für den Austausch sensibler Unterlagen stellen wir auf Wunsch verschlüsselte Übertragungswege bereit.

4. Zugangs- und Zugriffskontrolle

Alle Konten sind personalisiert und mit starken, einzigartigen Passwörtern sowie – wo verfügbar – mit Mehr-Faktor-Authentifizierung geschützt.

Berechtigungen werden bei Aufgabenänderung angepasst und bei Beendigung der Zusammenarbeit unverzüglich entzogen.

5. Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit

Geschäftskritische Daten werden regelmäßig gesichert; die Wiederherstellbarkeit wird periodisch getestet.

Website und Datenbank werden bei Anbietern mit redundanter Infrastruktur in Rechenzentren innerhalb der EU bzw. mit anerkannten Sicherheitszertifizierungen betrieben.

6. Sichere Entwicklung und Betrieb

Systeme und Abhängigkeiten werden aktuell gehalten und auf bekannte Schwachstellen geprüft. Formulareingaben werden serverseitig validiert; der Datenbankzugriff ist durch zeilenbasierte Zugriffsregeln abgesichert.

Zugangsdaten und Schlüssel werden ausschließlich in gesicherten Secret-Speichern und niemals im Quellcode abgelegt.

7. Auftragsverarbeiter

Dienstleister werden vor Beauftragung auf ihr Datenschutz- und Sicherheitsniveau geprüft und nach Art. 28 DSGVO vertraglich verpflichtet.

8. Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Sicherheitsvorfälle werden dokumentiert, bewertet und unverzüglich eingedämmt. Meldepflichtige Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten melden wir innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und benachrichtigen betroffene Personen, sofern ein hohes Risiko besteht (Art. 34 DSGVO).

9. Meldung von Schwachstellen

Hinweise auf mögliche Sicherheitslücken richten Sie bitte vertraulich an hello@stark-consult.com. Wir bestätigen den Eingang zeitnah und arbeiten an einer Behebung. Wir bitten darum, entdeckte Schwachstellen bis zur Behebung nicht öffentlich zu machen und keine Daten Dritter einzusehen, zu verändern oder zu löschen.

10. Überprüfung

Diese Richtlinie und die zugrunde liegenden Maßnahmen werden mindestens jährlich sowie anlassbezogen überprüft und fortgeschrieben.